BIM in der HOAI 2025: Vergütung mit Baustellen

Der aktuelle Entwurf zur Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2025) greift BIM-Leistungen erstmals systematisch auf. Doch zentrale Fragen bleiben offen: Weder werden Verantwortlichkeiten klar geregelt noch existieren verbindliche Vorgaben zur Honorierung der zusätzlichen Leistungen.
Im Fachbeitrag für das Magazin immobilienmanager analysiert Dr. Thomas Bahnert, Leiter des Center of Competence Vertragsmanagement bei THOST Projektmanagement, die strukturellen Schwächen des HOAI-Entwurfs – darunter die mangelnde Einbindung wichtiger Fachdisziplinen wie Vermessung oder Bauphysik sowie die unklare Definition von BIM-spezifischen Steuerungsaufgaben.
Sein Fazit: Solange die HOAI keine eindeutigen Regelungen vorgibt, sind Planern und Auftraggebern gefordert, durch klare vertragliche Vereinbarungen und transparente Vergütungsmodelle für Rechtssicherheit zu sorgen.