EPBD 2024: Warum
Mindeststandards nicht reichen

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Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 steigt der Handlungsdruck im gewerblichen Immobilienbestand. Die Richtlinie verschärft nicht nur die regulatorischen Rahmenbedingungen, sondern verändert auch die wirtschaftliche Bewertung von Immobilien. Energetisch schwache Objekte geraten damit von mehreren Seiten unter Druck: durch steigende Erwartungen an ESG-Performance, veränderte Finanzierungslogiken und wachsende Risiken für Marktgängigkeit und Wertentwicklung.

In vielen Beständen zeigt sich derzeit ein verständlicher Reflex: Wenn der regulatorische Druck steigt, müssen eben Sanierungsmaßnahmen angestoßen werden. Doch wer heute einzelne Maßnahmen umsetzt, um Mindeststandards zu erfüllen, verbessert damit nicht automatisch die Zukunftsfähigkeit eines Gebäudes. Entscheidend ist, ob ein Objekt auch in einigen Jahren noch wirtschaftlich tragfähig, finanzierbar, vermietbar und technisch anschlussfähig ist.

Der Sanierungsreflex greift zu kurz

Vor der ersten Maßnahme sollten deshalb drei Fragen geklärt sein:

  • Welche Perspektive hat das Objekt im Bestand oder im Portfolio?
    Nicht jedes Gebäude muss auf dieselbe Zielqualität entwickelt werden. Maßgeblich ist, welche Rolle ein Objekt künftig spielen soll und welche Nutzungsperspektive realistisch ist.
  • Reicht eine Sanierung aus oder braucht es eine tiefere Transformation?
    Im gewerblichen Bestand treffen energetische Schwächen häufig auf funktionale Defizite, etwa bei technischer Gebäudeausrüstung, Flexibilität, Flächeneffizienz oder Wärmeversorgung.
  • Wann ist welcher Eingriff wirtschaftlich sinnvoll?
    Investitionszeitpunkt, Instandhaltungszyklen, Förderkulisse, Mietverhältnisse und operative Rahmenbedingungen müssen zusammengedacht werden.

Strategische Herausforderung

Gerade im gewerblichen Bestand reicht es nicht, Einzelmaßnahmen isoliert zu betrachten. Relevant ist das Zusammenspiel aus energetischer Performance, technischer Ausgangslage, Nutzungsperspektive, Investitionsbedarf und Stranding-Risiko.

Vor diesem Hintergrund braucht es einen belastbaren Entscheidungsprozess. Aus unserer Sicht führt der sinnvolle Weg über drei Schritte:

  1. Transparenz schaffen
    Am Anfang steht eine fundierte Bestandsaufnahme. Dazu gehören technische Ausgangslage, Verbrauchsdaten, bauliche Grenzen, Nutzungsperspektive und Investitionsbedarf.
  2. Handlungsoptionen bewerten
    Statt Einzelmaßnahmen isoliert zu betrachten, sollten Sanierungs- und Transformationspfade entwickelt und vergleichbar gemacht werden – mit Blick auf regulatorischen Druck, Wirtschaftlichkeit und Stranding-Risiko.
  3. Maßnahmen gezielt priorisieren und steuern
    Entscheidend ist, Investitionen so zu takten, dass Capex, Zeitfenster, technische Umsetzung und betriebliche Anforderungen zusammenpassen.

Die EPBD 2024 macht energetische Sanierung endgültig zu einer strategischen Managementaufgabe. Für Eigentümer und Investoren reicht es nicht aus, auf einzelne Anforderungen zu reagieren. Gefragt ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage, die aus regulatorischem Druck eine tragfähige Transformationsstrategie macht. Wer frühzeitig Transparenz schafft, Optionen sauber bewertet und Maßnahmen gezielt steuert, kann Risiken reduzieren und Gebäude zukunftsfähig weiterentwickeln.

Weiterführend zum Thema: Ein ausführlicher Fachbeitrag von Jörg Brodehl und Bernhard Schochenmaier ist in der Immobilienwirtschaft erschienen.

Kontakt zu den Autoren

Jörg Brodehl

Jörg Brodehl

Senior Projektmanager

Bernhard Schochenmaier

Bernhard Schochenmaier

ESG-Experte